- Auswanderungsunternehmer
- Aus|wan|de|rungs|un|ter|neh|mer, der: Unternehmer für die Beförderung von Auswanderern.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Auswanderung — Auswanderung, das vorübergehende oder dauernde Verlassen des Heimatstaates in der Absicht, sich in einem andern Lande niederzulassen. Im juristischen Sinn ist A. erst dann gegeben, wenn der Auswandernde seine bisherige Staatsangehörigkeit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik
Auswanderung — Auswanderung, die freiwillige Übersiedlung aus einem Staat in einen andern in der Absicht, sich dort eine neue Heimat zu gründen (s. die ⇒ Beilage); sie setzt in der Regel die Aufhebung des Bürgerrechts in dem verlassenen Staat voraus. Die früher … Kleines Konversations-Lexikon
Auswanderung — Abwanderung; Emigration; Exodus * * * Aus|wan|de|rung 〈f. 20〉 das Auswandern; Ggs Einwanderung; →a. Emigration * * * Aus|wan|de|rung, die; , en <Pl. selten>: das Auswandern; Emigration. * * * Auswanderung … Universal-Lexikon